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Steuerliche Behandlung von Girokonten

Die Zinsen für das Guthaben auf Girokonten unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer, die derzeit bei 30% liegt (zzgl. Solidaritätszuschlag!) . Wie bei anderen Sparformen auch, ist es aber möglich, dem Institut einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Mit diesem Freistellungsauftrag entfällt dann der Abzug der Kapitalerstragssteuer durch das Kreditinstitut selbst bis zur Höhe dieses Betrages.

Der maximale Freistellungsbetrag (Sparerfreibetrag & Werbungskostenpauschale bzw. “Sparer- Pauschbetrag”) beträgt für Unverheiratete 801 Euro und für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung 1.602 pro Jahr. Diesen Freistellungsbetrag können Sie in beliebigen Teilbeträgen auf verschiedene Institute aufteilen.

Wird kein Freistellungsauftrag für das Girokonto gestellt, behält das Kreditinstitut 30 Prozent Zinsabschlagsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ein.

Weitere Informationen zur Versteuerung von Kapitalerträgen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass wir zwar allgemeine Hinweise zu steuerlichen Aspekten geben können, aber keine individuelle Steuerberatung durchführen dürfen.

Tipp: wer höhere Beträge als oben genannt anlegen will, kann dieses Kapital auch auf die eigenen Kinder übertragen, denn jedes Kind hat ebenfalls einen Freibetrag “von Geburt an”.

(c) Olaf Varlemann - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg - Telefon (0 45 34) 29 84 70

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